Meine Leistungen

Energieausweise

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das ausgestellt werden muss wenn ein Gebäude neu vermietet oder verkauft wird. Er liefert präzise Informationen zur Energieeffizienz von Gebäuden, indem er den Energiebedarf für Heizung, Kühlung und andere Zwecke angibt. Diese Angaben sind für potenzielle Käufer, Mieter und Eigentümer von großem Nutzen, da sie einen klaren Überblick über den zu erwartenden Energieverbrauch bieten. Der Energieausweis  trägt dazu bei, energetische Verbesserungen zu fördern und ein bewusstes Energieverhalten zu unterstützen. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die jeweils auf unterschiedlichen Berechnungen oder Verbrauchsdaten basieren.

Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis berücksichtigt die Gebäudehülle, die Anlagentechnik, die Nutzung sowie verschiedene energetische Kennwerte, um eine Einschätzung über den zu erwartenden Energieverbrauch des Gebäudes zu geben.

Energieverbrauchsausweis

Im Gegensatz zum Energiebedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes unter standardisierten Bedingungen prognostiziert, basiert der Energieverbrauchsausweis auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten von Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung über einen bestimmten Zeitraum hinweg. Er ist Nutzerabhängig und damit weniger Aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Ein Verbrauchsausweis darf jedoch nur für bestimmte Gebäude ausgestellt werden.

Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan

Die bundesgeförderte Energieberatung für Wohngebäude stellt eine umfassendste Art der Energieberatung dar. Sie beinhaltet eine detaillierte Bestandsaufnahme, eine Gebäudebilanzierung, Berechnungen zu Energie- und Kosteneinsparungen und ggf. die Zusammenstellung der Ergebnisse in einem ausführlichen Beratungsbericht (individueller Sanierungsfahrplan iSFP) sowie die Untersuchung verschiedener Sanierungsvarianten, hinsichtlich der Energieeffizienz, Investitionskosten und der daraus resultierenden wirtschaftlichkeit.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) stellt ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes dar. Dieser Plan analysiert den gegenwärtigen Zustand Ihrer Immobilie, plant effektive Sanierungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei sowohl ökonomische als auch ökologische Gesichtspunkte. Der iSFP bietet die Möglichkeit einer stufenweisen Umsetzung, die sich an den finanziellen Möglichkeiten und den Zielen des Eigentümers orientiert. Das Ziel besteht darin, die Energieeffizienz zu verbessern, Kosten zu reduzieren und den CO2-Ausstoß zu verringern. Darüber hinaus können zusätzliche Zuschüsse für die energetische Sanierung mit einem iSFP im Rahmen Ihrer Förderung beantragt werden.

- Ortstermin mit umfassender Bestandsaufnahme

- Erstellung einer Energiebilanz des Gebäudes auf Grundlage der Datenerhebung und Entwicklung verschiedener Sanierungsvarianten, die passgenau auf Ihre Bedürfnisse und das zur Verfügung stehende Budget abgestimmt sind. Anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse kann dabei Ihr individuelles Sanierungskonzept erarbeitet und in einem ausführlichen Beratungsbericht (iSFP) für Sie zusammengestellt werden.

- Abschließendes Erläuterungsgespräch zur Klärung möglicher Fragen und Besprechung weiterer Schritte für die Umsetzung

Wärmebrückenberechnung

Einzelnachweis und detaillierter Nachweis bzw. Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2..

Gebäudebilanzierung und Wärmeschutznachweis

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmeverlusten innerhalb der Gebäudesystemgrenze von zentraler Bedeutung. Diese Systemgrenze umfasst den Bereich, in dem Wärme durch die Gebäudehülle oder die Gebäudeflächen entweicht und die Wärmeverteilung durch die Trennflächen der Räume mit unterschiedlichen Temperaturen stattfindet. Der Wärmeschutznachweis spielt dabei eine entscheidende Rolle. 

Auf der einen Seite ist der Wärmeschutz im Gebäude essenziell für ein angenehmes und gesundes Wohnklima, indem er ein hygienisches Raumklima fördert, Schimmelpilzen vorbeugt und die Lebensdauer des Bauwerks verlängert. Zusätzlich trägt er zur Senkung des Energieverbrauchs und der Energiekosten bei. 

Auf der anderen Seite ist im Rahmen der Baugenehmigung für beheizte Neubauten oder bei Sanierung bzw. Modernisierung von beheizten Bestandsbauten gemäß dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz ein obligatorischer Nachweis vor Baubeginn erforderlich.

Beratung zu Fördermitteln und dessen Beantragung

Die Beantragung von Fördergeldern für energetische Projekte wird durch meine Tätigkeit als zertifizierter Energieberater effizienter gestaltet. Ich verfüge über das Fachwissen, um passende Förderprogramme für spezifische Projekte zu identifizieren. Meine Rolle besteht darin, Sie bei der Antragsstellung zu unterstützen, indem ich sämtliche erforderlichen Dokumente erstelle und den gesamten Prozess koordiniere. Durch meine Unterstützung wird der bürokratische Aufwand minimiert, und Ihre Erfolgsaussichten für die Bewilligung von Fördermitteln steigen. Meine fachliche Expertise gewährleistet zudem eine optimale Nutzung der finanziellen Unterstützung und trägt dazu bei, nachhaltige Energieprojekte erfolgreich umzusetzen. Mit meiner Hilfe können Sie staatliche Fördermittel effektiv nutzen, um Ihre energetischen Vorhaben voranzutreiben.

Förderprogramme.

Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Die BEG, oder auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude, bündelt verschiedene vorherige Förderinitiativen, die darauf abzielen, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden zu fördern. Sie bietet Unterstützung für eine Vielzahl von Bereichen, darunter die Implementierung moderner Heizsysteme, die Verbesserung bereits bestehender Heizanlagen, bauliche Maßnahmen zur Optimierung der Gebäudehülle sowie die Einführung fortschrittlicher Anlagentechnologien.

Sie gliedert sich in drei Teilprogramme:

1. BEG EM - Bundesförderung für Gebäude (Einzelmaßnahmen)
2. BEG WG - Bundesförderung für effiziente Gebäude (Wohngebäude)
3. BEG NWG - Bundesförderung für effiziente Gebäude (Nichtwohngebäude)

Die BEG WG, BEG NWG sowie die BEG EM (Zuschüsse für Anlagen zur Wärmeerzeugung) werden durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die BEG EM (Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizungstechnik)) wird durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) administriert.

 Das Förderprogramm der BAFA

Das Förderprogramm der bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), konzentriert sich auf energetische Maßnahmen bei Wohngebäuden. Sie umfasst direkte Zuschüsse und festgelegte Beträge für Einzelmaßnahmen, welche die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern. Zu dem gibt es Bonuszahlungen für erhöhte Energieeffizienz. Die Förderung kann mit anderen staatlichen Programmen wie Krediten der KfW-Bank kombiniert werden. Es ist wichtig, die genauen Richtlinien und Bedingungen auf der BAFA-Website zu prüfen, um Fördermöglichkeiten zu verstehen und zu nutzen. Als Energieeffizienzexperte helfe ich Ihnen gerne dabei.

Wie läuft der Antragsprozess zur Förderung ab?
1. Zunächst sind Angebote von Fachunternehmen für die geplanten Maßnahmen/ Anlagen einzuholen. Bei verpflichtender Einbindung eines Energieeffizienzexperten, muss dieser mit der TPB (technische Projektbeschreibung) beauftragt werden. Zusätzlich kann im Vorfeld die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) beauftragt werden. (Mehr über den iSFP erfahren Sie unter Meine Leistungen)
2. Vor Beauftragung und Beginn der Arbeiten muss der Förderantrag gestellt werden.
3. Nach der Antragsstellung kann mit der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden.
4. Nach Fertigstellung der Maßnahmen bezahlt der Antragsteller alle Rechnungen der beauftragten Fachunternehmen. Danach kann der Verwendungsnachweis Erstellt und eingereicht werden. Wurde dabei verpflichtend ein Energieeffizienzexperte eingebunden, muss dieser vor dem Einreichen des Verwendungsnachweises mit dem Erstellen des TPN (technischer Projektnachweis) beauftragt werden.
5. Die Unterlagen werden von dem BAFA geprüft und nach positiver Prüfung werden die Zuschüsse ausgezahlt.
Es ist wichtig, sämtliche Schritte gemäß den BAFA-Richtlinien durchzuführen, um eine erfolgreiche Förderung zu erhalten. 

Welche Maßnahmen werden gefördert und wie hoch sind die Zuschüsse?
Förderbare Maßnahmen und die Höhe der möglichen Zuschüsse können Sie der Förderübersicht des BAFA entnehmen.
Förderkredit durch die KfW (BEG WG bzw. NWG sowie BEG EM (Anlagen zur Wärmeerzeugung)).

Das Förderprogramm der kfW

Die KfW bietet im Rahmen ihres Förderprogramms günstige Kredite an, um energetische Komplettsanierungen, welche zu einem KfW-Effizienzhaus führen, zu fördern. Neben dem günstigen Kredit, sind zusätzlich zwischen 5% und 45% Tilgungszuschüsse möglich. Diese Zuschüsse helfen dabei, den zurückzuzahlenden Kreditbetrag zu verringern und verkürzt dadurch die Rückzahlungsdauer. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt von der Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie ab: Je höher diese Stufe, desto größer ist der Zuschuss. Neben Komplettsanierungen die zu einem Effizienzhaus führen, besteht die Möglichkeit, Förderkredite für Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien zu erhalten.

Die Effizienzhausstufen

Die Effizienzhausstufe klassifiziert die Energieeffizienz eines Gebäudes. Werte zwischen 40 und 85 kennzeichnen verschiedene Stufen. Eine niedrigere Kennzahl bedeutet einen geringeren Energiebedarf der Immobilie. Dabei dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht, als Vergleich. Beispielhaft veranschaulicht: Ein Effizienzhaus mit dem Wert 55 benötigt im Vergleich zum Referenzgebäude des GEG nur 55 % der Primärenergie und verliert zudem nur 70 % der Wärme durch Transmission. Das bedeutet, dass der bauliche Wärmeschutz um 30 % besser ist als beim Referenzgebäude. Unter bestimmten Umständen kann der maximale Tilgungszuschuss weiter ansteigen, wenn eine zusätzliche Förderung für energetische Fachplanung oder Baubegleitung beantragt wird. Eine Übersicht zu den Effizienzhausstufen und die daraus resultierenden Förderungen kann auf der Homepage der KfW einsehen. Klicken Sie einfach auf den Link.

Die Nachhaltigkeitsklasse und die Erneuerbare- Energien- Klasse
Die höhere Förderung der NH-Klasse kann erhalten werden, wenn die Anforderungen des staatlichen Qualitätssiegels (QNG) erfüllt werden. Klicken Sie den Link, um weitere Informationen zu erhalten.
Effizienzhausstufen und Förderungen
Zusätzlich zu den Effizienzstufen wurden im Rahmen der BEG die Erneuerbaren-Energien-Klasse eingeführt. Diese können in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 55% des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien oder durch unvermeidbare Abwärme abgedeckt werden.

Wie läuft der Antragsprozess zur Förderung ab?

1. Zunächst muss ein Energieeffizienzexperte Beauftragt werden. Dieser muss sicherstellen, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen.
2. Vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen sowie dem Kaufvertrag muss ein Finanzierungspartner gefunden werden. Dies kann z.B. Ihre Bank sein. Der Finanzierungspartner beantragt den Kredit für Sie. Der Kredit berücksichtigt dabei nicht nur die Kauf- und Sanierungskosten sondern auch für die Baubegleitung.
3. Nach Abschluss des Kreditvertrages können Liefer- und Leistungsverträge sowie der Kaufvertrag abgeschlossen werden
4. Nach Abschluss der Arbeiten können Sie noch den Tilgungszuschuss für Ihren Kredit beantragen.

Die Rolle des Energie- Effizienz- Experten

Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten sind unverzichtbar, wenn es um den richtigen baulichen Wärmeschutz, sowie die Beantragung und Realisierung von BAFA,- oder KfW-Förderungen geht. Durch ihr/sein fachliches Wissen ist es ihr/ihm möglich, die genauen Anforderungen und Möglichkeiten des Förderprogramms zu verstehen und zu nutzen. Mit ihrer/seiner Expertise kann sie/er den gesamten Förderungsprozess für Sie vereinfachen und dabei helfen, das Beste aus den Fördermöglichkeiten herauszuholen. Für einige Maßnahmen ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder Energieeffizienz-Experten verpflichtend. So erhalten Sie Förderungen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, nur mit der Hilfe eines Energie- Effizienz- Experten. Auch die Förderung durch die kfw, im Rahmen einer Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus, erhalten sie nur mit Hilfe eines Energie- Effizienz- Experten.  Die Leistungen der Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten werden um bis zu 80% bezuschusst.